Kartografie-Service: Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich

Für alle Lieferungen und Leistungen zwischen Kartografie-Service / Baltic-Internet-Design Heike Fuhrmann („Auftragnehmerin“) und dem Kunden (“Auftraggeber“) gelten ausschließlich diese vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zusatzbedingungen für Aufträge im Rahmen der Webseite www.landkarten-erstellung.de. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Heike Fuhrmann nicht an, es sei denn, Heike Fuhrmann hätte vor Auftragsannahme ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Etwaige entgegenstehende AGB eines Kunden werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen. Die vorliegenden AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien im Rahmen dieses Dienstes, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf. Mit Auftragserteilung gelten diese AGB als akzeptiert.

§ 2 Urheberrechte und Leistungsbeschreibung

2.1: Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumen Heike Fuhrmann sowie ihre Partner als Urheber oder Inhaber der Rechte dem Kunden Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein, (siehe §3) jedoch erst nach vollständiger Bezahlung aller offenen Rechnungen, siehe dazu auch § 7. Ein Eigentumsrecht ist damit nicht verbunden. Die Arbeiten (Entwürfe jeder Art oder Werkzeichnungen) von Heike Fuhrmann sowie ihren Partnern sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Das Urheberrecht für veröffentlichte, von Heike Fuhrmann und ihren Partnern erstellte Objekte bleibt allein bei Heike Fuhrmann und ihren Partnern. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen keinerlei Miturheberrecht.
2.2: Baltic-Internet-Design Heike Fuhrmann sowie ihre Partner haben als Urheber, bzw. Inhaber der Urheberrechte, das Recht auf Namensnennung. Die Platzierung der Nennung sollte direkt auf dem Werk erfolgen.
2.3: Sämtliche Werke beziehen sich auf die Leistungen der Internetseite der Auftragnehmerin, www.landkarten-erstellung.de. Hierzu gehören die Anfertigung von Karten aller Art, Illustrationen oder Zeichnungen, Grundrisse, Diagramme oder Infografiken sowie Nebenleistungen im Rahmen des Auftrages wie Logodesign, Gestaltung und Realisation von Geschäftspapieren oder Werbemittel wie z.B. Prospekten und anderer hier nicht genannter Arbeiten.
2.4: Sollte der Auftraggeber Leistungen in Auftrag geben wie die Gestaltung einer neuen Internetseite, Suchmaschinenoptimierung, Online-Marketing oder andere Internet-Services, dann gelten die AGBs der Baltic-Internet-Design Heike Fuhrmann, einsehbar auf der Seite www.baltic-internet-design.de.

§ 3 Nutzungsrechte

3.1: Der Auftraggeber darf jegliche Werke, die er von Heike Fuhrmann und ihren Partnern im Rahmen des oben genannten Geltungsbereichs erhält, nur für eigene Zwecke nutzen. Ein Eigentumsrecht ist damit nicht verbunden. Ausgeschlossen wird die Verwendung zur Weitergabe oder Weiterverkauf, es sei denn, die Parteien vereinbaren explizit schriftlich einen anderen Zweck. Heike Fuhrmann muss diesem Zweck vor Auftragsvergabe schriftlich zugestimmt haben.
3.2: Baltic-Internet-Design Heike Fuhrmann sowie ihre Partner räumen dem Auftraggeber im Rahmen des Kartografie-Service weiterhin zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrechte ein, soweit sie nicht gegen die Bestimmungen aus § 3.1 verstoßen. Die Kartendaten dürfen nur unverändert genutzt werden.
3.3: Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars, siehe dazu auch § 7.
3.4: Heike Fuhrmann und ihre Partner vergeben keinerlei Bearbeitungs- oder Urheberrechte an ihren Werken.
3.5: Die Geltendmachung weiterer oder anderer Nutzungs- und Verwertungsansprüche oder Urheber- und Bearbeitungsrechten ist ausgeschlossen und kann auch im Nachhinein nicht erwirkt werden.

§ 4 Auftragsbearbeitung und Reklamationen

4.1: Wenn bei Auftragsvergabe nicht anders vereinbart, liefern Heike Fuhrmann oder ihre Partner einen Entwurf mit bis zu zwei möglichen Korrekturläufen. Ein etwaiger Mehraufwand wie auch Autorenkorrekturen nach expliziter Freigabe zur Endfertigung werden gesondert abgerechnet.
4.2: Sollten Drittfirmen wie Druckereien involviert sein, so können Heike Fuhrmann oder ihre Partner keinerlei Haftung übernehmen für Vorgänge oder Details, die nicht von Heike Fuhrmann oder ihren Partnern selbst ausgeführt werden, wie z.B. Farbabweichungen im Druck. Die Prüfung von Korrekturabzügen, pdf-Dateien oder entsprechenden Proofs sowie ihre rechtlich gültige Freigabe für den Druck übernimmt der Auftraggeber. Die Auftragnehmerin sowie ihre Partner haften somit in keinem Fall für Abweichungen oder Fehler im Druckergebnis. Sollte der Auftraggeber die Daten in Eigenverantwortung in Druck geben, so empfiehlt die Auftragnehmerin dringend, einen Proof vor Drucklegung anzufertigen.
4.3: Reklamationen von Mängeln müssen der Auftragnehmerin innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt eines Werkes in Form von Daten oder gedruckten Medien schriftlich angezeigt werden. Der Nachweis zum Empfangsdatum muss seitens des Auftraggebers erbracht werden.

§ 5 Liefertermine und Lieferverzögerung

5.1: Lieferfristen und -termine werden bei der Auftragsvergabe vereinbart. Gestellte Termine sind in keinem Fall Fixtermine, jedoch werden Terminvorgaben durch Kunden seitens Heike Fuhrmann oder ihren Partnern nach Möglichkeit eingehalten. Absehbare Verspätungen sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
5.2: Bei Änderung des Auftrages, sei es hinsichtlich Umfang oder Inhalt, sind Liefertermine und Honorare neu zu verhandeln.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

6.1: Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Mitwirkungsleistungen, die zur Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, termingerecht und unaufgefordert im erforderlichen Umfang für die Auftragnehmerin und ihre Partner kostenfrei erbracht werden. Der Auftraggeber muss Heike Fuhrmann spätestens bei der Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Leistung informieren. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber gewährt Partnern der Auftragnehmerin jede erforderliche Unterstützung.
6.2: Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung, dass sich Unterlagen und Daten, die Heike Fuhrmann und ihren Partnern zur Verfügung gestellt werden, weiterhin zumindest in Kopie in seinen Händen befinden.
6.3: Bei geliefertem Bildmaterial seitens der Auftraggeber ist allein dieser dafür verantwortlich, dass das Bildmaterial nicht anderweitig urheberrechtlich geschützt ist bzw. eine Verwendung unerlaubt ist. Sollte Heike Fuhrmann und ihren Partnern dennoch geschütztes oder unerlaubtes Material zur Bearbeitung gegeben werden, trifft diese keine Schuld an ggf. folgenden Regressansprüchen der Urheber.
Heike Fuhrmann und ihre Partner sind nicht verpflichtet, die ihnen übergebenen Materialien entsprechend zu prüfen.
6.4: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werke vor endgültiger Fertigstellung auf Fehler, sei es Grammatik oder Rechtschreibung, zu prüfen. Er muss eine offizielle Freigabe in schriftlicher Form erteilen, damit Heike Fuhrmann und ihre Partner die beauftragten Arbeiten endgültig fertigstellen.
Für Fehler in der Grammatik oder Rechtschreibung, die nach erteilter Freigabe durch den Kunden in den Werken enthalten sind, übernehmen Heike Fuhrmann und ihre Partner keinerlei Haftung. Mit der erteilen Freigabe ist demzufolge jeglicher Haftungsanspruch an Heike Fuhrmann und Partner ausgeschlossen.

§ 7 Zahlungsbedingungen

7.1: Bei Neukunden arbeitet Heike Fuhrmann grundsätzlich nur gegen Vorkasse entweder des gesamten Auftragswertes oder eines Teilbetrages. Letzteres muss explizit schriftlich vereinbart werden. Bei Folgeaufträgen kann nach Vereinbarung auf Rechnung gezahlt werden. Ohne Zahlungsnachweis bzw. -eingang ist Heike Fuhrmann nicht verpflichtet, dem Auftraggeber die endgültigen Dateien zu übermitteln.
7.2: Bis zur vollständigen Bezahlung dürfen die durch die Auftragnehmerin und ihren Partnern gestalteten Erzeugnisse nicht durch den Auftraggeber verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung kann die Auftragnehmerin ggf. die nötigen rechtlichen Schritte einleiten und eine Unterlassungsaufforderung erwirken.
7.3: Sämtliche Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung, bzw. Ausstellungsdatum der Rechnung. Auftraggeber erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer sowie dem genauen Zahlungsziel mit Datum. Sollte die Rechnung nicht innerhalb des genannten Zeitraums beglichen werden, fallen die üblichen Mahngebühren an (erste Mahnung € 5,-, zweite Mahnung € 10,-). Heike Fuhrmann weist darauf hin, dass jede nach der zweiten Mahnung ausbleibende Zahlung, sei der Rechnungsbetrag auch noch so gering, bis in die letzte Instanz rechtlich eingefordert wird.
7.4: Entstehende Kosten für Überweisungen aus dem Ausland trägt allein der Auftraggeber.
7.5: Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten im Jahr 2021 über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Die Höhe der Verzugszinsen passt sich für die Folgejahre den jeweils gültigen gesetzlichen Entwicklungen an.
7.6: Der Auftragnehmerin ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

§ 8 Widerrufsrecht

8.1: Bei Aufträgen im Rahmen von Fernabsätzen verweist Heike Fuhrmann auf die Anwendung des Fernabsatzgesetzes, hinsichtlich eines etwaigen Widerrufs insbesondere auf §312d,2 und 3 Fernabsatzgesetz, soweit sie auf die Auftragssituation zutrifft.
8.2: Ein Widerrufsrecht eines erteilten Auftrages gilt im Falle einer Gültigkeit des Fernabsatzgesetzes nur VOR Arbeitsbeginn oder VOR Fakturierung einer Anzahlungsrechnung durch Heike Fuhrmann und Partner, da die Auftraggeber eine individuelle Dienstleistung beauftragen. Ein Widerruf muss rechtzeitig schriftlich per Post oder Mail an Heike Fuhrmann erfolgen (Kommunikationsdaten siehe unter dem Button „Kontakt“).

§ 9 Datenschutz

9.1: Der Auftraggeber erklärt sich mit Auftragserteilung damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten durch Heike Fuhrmann und ihre Partner gespeichert und verarbeitet werden, soweit es das Auftragsverhältnis erfordert.
9.2: Auftraggeber sowie Heike Fuhrmann und ihre Partner verpflichten sich, über alle in Zusammenhang mit einer Leistung oder Lieferung erworbenen Informationen über geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten der Vertragspartner strengstes Stillschweigen zu bewahren, sofern die Informationen nicht offensichtlich sind. Dies gilt auch nach Beendigung des zugrunde liegenden Auftrages / Vertrages.
9.3: Baltic-Internet-Design Heike Fuhrmann sowie ihre Partner sind im Übrigen gleichermaßen auf die Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet.
9.4: Der Auftraggeber verpflichtet sich, Angebote von Baltic-Internet-Design Heike Fuhrmann weder in Teilen noch als Ganzes an Dritte weiterzugeben.

§ 10 Künstlersozialabgabe

Heike Fuhrmann weist darauf hin, dass Auftraggeber bestimmter künstlerische Leistungen zum Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Personen gehören. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Meldung der Beträge an die Künstlersozialkasse. Der Abgabesatz variiert zumeist jährlich, beträgt für das Jahr 2022 beispielsweise 4,2% vom gezahlten netto-Honorar an Heike Fuhrmann. Heike Fuhrmann übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Details entnehmen Sie bitte direkt der Internetseite der Künstlersozialkasse unter der Adresse www.kuenstlersozialkasse.de.

§ 11 Allgemeine Bestimmungen und Gerichtsstand

11.1: Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten gilt Lübeck. Heike Fuhrmann ist jedoch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
11.2: Änderungen und Ergänzungen der Aufträge bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
11.3: Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam. An Stelle unwirksamer Bedingungen treten solche, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommen, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich gewollt war. Das gleiche gilt für eventuelle Regelungslücken.

Zuletzt aktualisiert: 25. Oktober 2022
Heike Fuhrmann

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